Auftragsverarbeitung
Hinweis zur Auftragsverarbeitung
Für Kunden, die personenbezogene Daten in der TGA Kalkulationsapp verarbeiten, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bereitgestellt. Diese Seite beschreibt die vorbereiteten Inhalte; die finale AVV wird im Kundenvertrag vereinbart.
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung, Wartung, Sicherung und Weiterentwicklung der TGA Kalkulationsapp. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungs- oder Kundenvertrag.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Verarbeitet werden Daten zur Benutzerverwaltung, Projektbearbeitung, Dateiablage, Kommunikation, Protokollierung, Auswertung, Exporterstellung, Sicherung und Fehleranalyse.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Nutzung können insbesondere Namen, Kontaktdaten, Benutzerkonten, Rollen, Login- und Protokolldaten, Projektbeteiligte, Inhalte aus hochgeladenen Dokumenten, E-Mail-Inhalte und technische Nutzungsdaten verarbeitet werden.
4. Kategorien betroffener Personen
Betroffen sein können Nutzer, Mitarbeiter, Projektbeteiligte, Auftraggeber, Lieferanten, Nachunternehmer, Ansprechpartner und sonstige in Projektunterlagen genannte Personen.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Vorgesehen sind insbesondere Zugriffskontrolle, Rollen- und Rechtekonzept, verschlüsselte Übertragung, optionaler Zertifikatszugang, Protokollierung, Backups, Serverhärtung, getrennte Benutzerrechte, Passwortschutz und regelmäßige Sicherheitsprüfungen.
6. Unterauftragsverarbeiter
Unterauftragsverarbeiter können insbesondere Hosting-, E-Mail-, Backup-, Wartungs- und Analysedienstleister sein. Diese werden vor produktiver Kundennutzung vertraglich dokumentiert.
7. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende werden Kundendaten nach Vereinbarung exportiert, gelöscht oder gesperrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Nachweispflichten entgegenstehen.
8. Finale Vereinbarung
Die verbindliche AVV wird kundenbezogen abgeschlossen und enthält die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter, TOMs und Weisungsregelungen.
